Wichtig:
Urlaubszeiten und Vertretung:
Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig, wann die Praxis geschlossen ist (Internet, Telefon), um eine Unterversorgung mit Medikamenten unbedingt zu vermeiden. Im Zweifelsfall muss der Hausarzt das Rezept ausstellen, dies sollte allerdings die Ausnahme sein. Ist eine fachspezifische, schmerztherapeutische Beratung/Behandlung dringend notwendig, erfahren Sie in unsere Praxisgemeinschaft oder auf unserem Anrufbeantworter die möglichen Alternativen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Terminvergabe:
Vor einer Terminvergabe an einen neuen Patienten ist es erforderlich, dass zunächst ein Schmerzfragebogen ausgefüllt zurückgeschickt wird, diesen erhalten Sie von uns per Post. Nach Bewertung der gemachten Angaben erfolgt dann die Terminvergabe unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Schmerzart (z. B. Tumorschmerz o. ä.). Bitte reichen Sie zusammen mit dem Fragebogen Kopien aller Unterlagen ein, welche aus Ihrer Sicht für Ihre Erkrankung von Bedeutung sind. Wenn möglich vermeiden Sie die Abgabe von Originalen (CD´s werden nicht benötigt)
Unsere Praxis ist rollstuhlgerecht und kann bequem über einen Aufzug erreicht werden.
Quartalsdokumentation:
Aufgrund von Verträgen mit den Krankenkassen, sind spezialisierte Schmerztherapeuten gehalten, quartalsweise, regelmäßig den schmerztherapeutischen Stand ihrer Patienten dokumentiert nachzuweisen. Wir möchten Sie daher bitten, die ausgehändigten Quartalsdokumentationen auszufüllen und an uns zurückzugeben.
Selbstzahlerleistungen/Privatpatienten:
Der Versand der Rechnungen erfolgt aus organisatorischen Gründen in regelmäßigen, zeitlichen Abständen und orientiert sich nicht an Ihrem Behandlungsverlauf/-fortschritt. Es ist daher möglich, bereits kurz nach der ersten Behandlung, eine Rechnung zu erhalten, je nachdem zu welchem Zeitpunkt diese erfolgte.
Andere Selbstzahlerleistungen (IGEL-Leistungen) oder Kosten für spezielle, nicht erstattungsfähige Medikamente werden sofort und in bar (Kartenzahlung möglich) erhoben.
Für die Erstanamnese und Folgeanamnese wird wegen des großen Zeitaufwandes und der Analyse der komplexen Schmerzchronifizierung der 2,5-fache Satz (GOÄ) von uns in Rechnung gestellt. Hierzu erhalten Sie bei Ihrem Erstkontakt noch einmal einen Aufklärungs-/Einverständnisbogen.